Lexikon

Beweis

Prozessrecht
das Herbeiführen der Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit der Behauptungen der Prozessbeteiligten durch Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Geständnis, Parteivernehmung und Augenschein (Beweismittel). Im deutschen Zivilprozess werden etwaige Beweismittel in der Regel von den Parteien angeboten (Beweisantritt), das Gericht kann aber, mit Ausnahme des Zeugenbeweises, Beweis auch von Amts wegen erheben; die Parteien tragen selbst die Beweislast für die ihnen günstigen Tatsachen.
Im Straf- und Verwaltungsgerichtsprozess und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhebt das Gericht von Amts wegen Beweis, ohne an etwaige Anträge gebunden zu sein; stets aber entscheidet das Gericht aufgrund freier Beweiswürdigung; es besteht also keine formale Beweiskraft z. B. eines Eids oder Geständnisses.
Mond, Welt, Universum
Wissenschaft

Die dunkle Seite des Mondes

Vor Milliarden Jahren stürzte ein Urplanet auf die erdabgewandte Seite unseres Trabanten. Er durchschlug die Kruste und schuf das gewaltige Südpol-Aitken-Becken. von THORSTEN DAMBECK Als 1973 die Langspielplatte „The Dark Side of the Moon“ die Hitparaden stürmte, ging es nicht um den Mond. Die Musiker von Pink Floyd hatten...

Migräne, Antikörper
Wissenschaft

Kampf den Kopfschmerzen

Regelmäßige Migräneattacken sollte niemand einfach hinnehmen. Die Forschung hat viele effektive Therapien zur Vorbeugung entwickelt. von SUSANNE DONNER Wenn es wärmer wird und andere endlich mehr Zeit im Freien verbringen, beginnt für Theresa Kühn (Name geändert) eine schlimme Zeit. Sie wickelt ein Tuch um ihren Kopf und setzt...

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