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LEXIKON

Bewerbung

Bekundung des Interesses einer Person an einem Arbeitsplatz, einem Amt oder einer sonstigen Tätigkeit, in der Regel in schriftl.schriftlicher Form. Ein Bewerbungsschreiben besteht aus dem Anschreiben, in dem der Bewerber sein Interesse u.und seine Qualifikationen für die angestrebte, häufig öffentlich ausgeschriebene Tätigkeit, angibt, dem Lebenslauf u.und Zeugnissen über seine Ausbildung u.und bisherige Tätigkeit.
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