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LEXIKON

Bolebensmittel

Bioprodukte; Biokost; Naturkost
Lebensmittel aus biologischem Landbau. B.Biolebensmittel müssen in der EU bestimmte gesetzl.gesetzliche Vorgaben erfüllen, wie Anbau ohne den Einsatz von konventionellen Pestiziden, Kunstdünger oder Abwasserschlamm, Verzicht auf gentechn.gentechnische Veränderungen oder ionisierende Bestrahlung, u.und sie müssen weniger Lebensmittelzusatzstoffe enthalten als konventionelle Lebensmittel. Tiere, die Biofleisch liefern, dürfen nicht mit Antibiotika u.und Wachstumshormonen behandelt werden. Zur Kennzeichnung von Biolebensmitteln dient in Deutschland das staatlich kontrollierte Bio-Siegel, mit dem nur nach der EG-Öko-Verordnung hergestellte Produkte gekennzeichnet werden dürfen. Darüber hinaus gibt es Anbauverbände, deren Bestimmungen vielfach über die EG-Öko-Verordnung hinausgehen, wie Demeter, Bioland, Naturland, Biopark, Gäa, deren Verbandszeichen auch weiterhin zugelassen sind.
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