Lexikon
blạnko
[
spanisch, italienisch, „weiß“
]unbegrenzt, unausgefüllt; im Recht unbegrenzte Befugnis (Blankovollmacht); insbesondere eine vom Empfänger noch auszufüllende oder zu vervollständigende Urkunde, die der Aussteller bereits rechtswirksam unterzeichnet hat, z. B. Blankowechsel, Blankoakzept; Blankett.
Wissenschaft
Neue Technik liefert außergewöhnliche Einblicke in unser Gehirn
Unser Gehirn ist hochkomplex und lässt sich bisher nur mit großem Aufwand bis ins kleinste Detail abbilden. Jetzt haben Wissenschaftler ein neues Verfahren entwickelt, mit dem das menschliche Gehirn mit bislang beispielloser Auflösung und Geschwindigkeit untersucht werden kann. Die Gewebeproben werden dabei nicht beschädigt und...
Wissenschaft
News der Woche 14.06.2024
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