Lexikon

Börsenaufsicht

die der jeweiligen obersten Landesbehörde obliegende Aufsicht über die Börsen nach dem Börsengesetz vom 21. 6. 2002 und der Börsenzulassungsverordnung vom 9. 9. 1998. In der Zuständigkeit der Börsenaufsichtsbehörden, die Institutionen der Bundesländer sind, liegt die Genehmigung zur Errichtung von Börsen, die Aufhebung von Börsen sowie die Börsenaufsicht. Die Aufsichtsbefugnisse erstrecken sich zum einen auf die Rechtsaufsicht, die eine Überprüfung der Selbstverwaltungstätigkeit der Börsen auf Gesetz- und Rechtmäßigkeit umfasst. Zum andern überwacht die Behörde unmittelbar vor Ort das Handelsgeschehen, d. h. die Börsenteilnehmer sowie die elektronischen Handels- und Abwicklungssysteme. Die Börsenaufsicht kann Auskünfte verlangen und Ermittlungen anstellen, sie kann außerdem an Beratungen der Börsenorgane teilnehmen. Diese sind ihrerseits verpflichtet, die Börsenaufsicht in der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen.
sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Schwamm drüber

Mikroorganismen waren lange Zeit nicht sehr beliebt bei uns Menschen – und das teilweise zurecht. Denn jahrtausendelang haben sie uns nichtmal gefragt, ob wir durch die von ihnen ausgelösten Infektionskrankheiten sterben möchten. Teilweise verteufeln wir sie aber zu Unrecht, weil wir ohne sie schnell auch einmal verhungert wären...

Wissenschaft

Wie alt sind die Sterne?

Die stellare Datierung ist schwierig und oft mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Gyrochronologie hilft nun bei isolierten Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Das Gewimmel im Sternenhimmel besteht aus ganz unterschiedlichen Gestirnen: von den kühlen Roten Zwergen, die viele Dutzend Milliarden Jahre brennen, bis zu den heißen Blauen...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon