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Bundesbehörden

Bundesbehörden
Bundesbehörden
BundesministeriumAbkürzungGründungsjahrAufgabe/Arbeitsbereichzum Geschäftsbereich gehörende Bundesbehörden
der FinanzenBMF1949Haushalts- und Steuerpolitik, insbesondere Aufstellung des Bundeshaushaltsplanes, Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden des Bundes, Bund-Länder-Finanzen, Währungs-, Geld- und Kreditpolitik, FinanzverwaltungBundesfinanzverwaltung mit Behördenunterbau, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Deutsche Finanzagentur, Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation
der JustizBMJ1949Rechtswesen des Bundes, insbesondere Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten: Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, Gerichtsverfassung, ordentliche, Verwaltungs-, Finanz-, Patent-, Wehrstrafgerichtsbarkeit, bürgerliches Recht, Strafrecht, Handels- und WirtschaftsrechtBundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, Bundesdisziplinargericht; ferner Generalbundesanwalt und das Deutsche Patent- und Markenamt
der VerteidigungBMVg1955Unterstellung der Streitkräfte und der militärischen Führung unter die Befehls- und Kommandogewalt eines dem Parlament verantwortlichen zivilen BundesministersBehörden der Bundeswehrverwaltung in bundeseigener Verwaltung
des AuswärtigenAA1951Wahrnehmung der auswärtigen AngelegenheitenVertretungen Deutschlands im Ausland; Botschaften, Gesandtschaften, Generalkonsulate, Konsulate; Vertretungen bei zwischen- und überstaatlichen Organisationen; Deutsches Archäologisches Institut
des InnernBMI1949Angelegenheiten der Innenpolitik und der inneren Verwaltung des Bundes, die nicht besonderen Ministerien zugewiesen sind; insbesondere Verfassungsrecht, Staatsrecht, allgemeine Verwaltung, Verfassungsschutz, öffentliche Sicherheit, Bundespolizei, Personalrecht der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, kulturelle Angelegenheiten des Bundes, Sportförderung, Zivilschutz, KommunalwesenZahlreiche Bundesbehörden, wie Statistisches Bundesamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundesverwaltungsamt
für Arbeit und SozialesBMAS1949/2005Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesregierung; insbesondere Arbeitsförderung und Beschäftigungspolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Sozialversicherung und Sozialgesetzbuch, Versorgung der Kriegsbeschädigten und der Kriegshinterbliebenen, internationale Sozialpolitik; jährlicher Sozialbericht der BundesregierungDeutsche Rentenversicherung; Unfallkasse des Bundes; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Bundesversicherungsamt, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht; Aufsicht über Bundesagentur für Arbeit
für Bildung, und Forschung (einzelne Institutionen seit 1955)BMBF1998Bildungsplanung und Bildungsforschung, Ausbildungsförderung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, berufliche Bildung und Berufsbildungsförderung, Hochschulwesen und Wissenschaftsförderung; Koordinierung der Forschungstätigkeit des Bundes, Grundlagenforschung, Förderung der technologischen Entwicklung, Laser- und Plasmaforschung, Forschungen zur Kommunikationstechnik, zur Verkehrstechnik und Raumfahrt, Förderung von Frauen in Bildung und Forschung, Kernforschung, Datenverarbeitung, Meeresforschung, Schaffung zukunftssicherer humaner ArbeitsplätzeBundesinstitut für Berufsbildung; Deutsche Historische Institute u. a. in Rom und Paris; Kunsthistorisches Institut in Florenz
für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzBMELV1949/2005Vorsorgender Verbraucherschutz, Qualitätssicherung, umwelt- und tiergerechte Erzeugung, Entwicklung ländlicher Räume, Forstwirtschaft, Fischereipolitik, Forschung, Weiterentwicklung der europäischen AgrarpolitikBundesinstitut für Risikobewertung, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bundessortenamt; zahlreiche Bundesforschungsanstalten, von denen zwei Bundesbehörden sind (Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit); fünf der Aufsicht des Ministeriums unterstehende, rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) und rund 20 weitere Einrichtungen
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (einzelne Institutionen seit 1957)BMFSFJ1994Jugendhilfe, Jugendschutz, Förderung der Ausbildung, politische und sonstige Bildung, Bau von Studentenwohnheimen und Jugendbildungsstätten; Bundesjugendplan, Bericht über die Lage der Jugend; Familienförderung, Ehe- und Familienrecht, Kindergeldgesetzgebung, Bericht über die Lage der Familien; Seniorenrecht und Seniorenpolitik; Frauen- und GleichstellungspolitikBundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bundesamt für den Zivildienst
für GesundheitBMG1991/2005Gesundheitsversorgung, Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung; Reform des Gesundheitswesens, Gesundheitsvorsorge, Förderung des Krankenhausbaus, Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten; europäische und internationale GesundheitspolitikBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Robert-Koch-Institut, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information, Paul-Ehrlich-Institut
für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitBMU1986Koordinierung der ehemals auf verschiedene Ressorts verteilten Arbeitseinheiten, die sich mit Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Naturschutz befassen, insbesondere: Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Gewässer- und Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, ökologische Schutzziele, Artenschutz, Biotop- und Gebietsschutz, gesundheitliche Belange des Umweltschutzes, Chemikalienrecht, Schadstoffe in Lebensmitteln, Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Aufsicht über Genehmigung, Betrieb und Entsorgung von Reaktoranlagen, Strahlenschutzrecht und StrahlenhygieneUmweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz, Bundesamt für Strahlenschutz
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (einzelne Institutionen seit 1949)BMVBS1998/2005Verkehrswesen in Deutschland, insbesondere Eisenbahnwesen, Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Seeverkehr, Luftfahrt, Straßenbau, Wasserstraßen, Wetterdienst; städtebauliche und bautechnische Forschung, Baunormung, Modell-, Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben, Wohnungsbauprogramme, Länderfinanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und EntwicklungsmaßnahmenWasser- und Schifffahrtsverwaltung mit 7 Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Bundesanstalt für Wasserbau; Bundesanstalt für Straßenwesen, Kraftfahrt-Bundesamt, Bundesamt für Güterverkehr, Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst, Eisenbahn-Bundesamt, Bundeseisenbahnvermögen, Luftfahrt-Bundesamt, Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, Deutscher Wetterdienst; Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ1961Zielkonzeption, Planung und Koordination aller Maßnahmen der deutschen Entwicklungshilfe, Durchführung der technischen Hilfe, Überwachung, Beratung, Betreuung und Förderung privater Organisationen der Entwicklungshilfe
für Wirtschaft und Technologie(einzelne Institutionen seit 1949 bzw. 1955)BMWi2005alle Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Wirtschaft, insbesondere: europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit und die gesamte Wirtschaftspolitik, Wettbewerbs-, Mittelstands-, Technologie-, EnergiepolitikPhysikalisch-technische Bundesanstalt, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bundesagentur für Außenwirtschaft, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Bundeskartellamt, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Bundesnetzagentur; Aufsicht über Erdölbevorratungsverband
bundeseigene Verwaltungsstellen im Bundesstaat. In Deutschland unterscheidet man 1. oberste Bundesbehörden: hierzu zählen die Bundesministerien, das diesen gleichgestellte Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt und der Bundesrechnungshof. 2. Bundesoberbehörden, den Bundesministerien nachgeordnete und ihren Weisungen unterstellte Zentralbehörden ohne eigenen Verwaltungsunterbau. Sie können durch Bundesgesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zur Wahrnehmung von Aufgaben, für die dem Bund die Gesetzgebung zusteht (Art. 87 Abs. 3 GG), als selbständige Zentralbehörden errichtet werden. Zu ihnen gehören u. a.: Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bundeskartellamt, Bundesversicherungsamt, Bundesverwaltungsamt, Kraftfahrt-Bundesamt, Luftfahrt-Bundesamt, Statistisches Bundesamt, Umweltbundesamt. 3. Andere, den Bundesoberbehörden gleichgestellte Zentrale Bundesbehörden, welche wie jene den jeweiligen Bundesministerien unterstellt sowie für ein bestimmtes Fachgebiet bundesweit zuständig sind. Zu ihnen gehören u. a. die Bundesanstalten (Bundesagentur für Arbeit), Bundesarchiv, Bundeskriminalamt, Bundeswertpapierverwaltung, Deutsches Patent- und Markenamt. 4. Bundeseigene Mittel- und Unterbehörden, hierunter fällt der in Art. 87 GG eng umschriebene Bereich: Auswärtiger Dienst, Behörden der Finanzverwaltung, Verwaltungsbehörden der Bundeswasserstraßen, der Schifffahrt und des Luftverkehrs, der Bundeswehr und der Bundespolizei; im Übrigen liegt die Ausführung der Bundesgesetze bei Mittel- und Unterbehörden der Länder.
Ähnlich in
Österreich
(im Verhältnis Bund Bundesländer) und in der
Schweiz
(Bund Kantone).
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