Lexikon

Bundeskanzleramt

eine der obersten Bundesbehörden, Dienstbehörde des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland mit einem Minister im Bundeskanzleramt; umfasst die Bundeskanzlei („Geschäftsstelle“, entsprechend der früheren Reichskanzlei) und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
In Österreich die oberste Stelle der Bundesverwaltung, vom Bundeskanzler und Vizekanzler geleitet. Hieß 19181920 und 1945 Staatskanzlei.
Das erste Licht entstand schon kurz nach dem Urknall.©NASA, ESA, CSA, STScI, J. DePasquale, A. Pagan, A. M. Koekemoer
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