Lexikon
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Abk. BfBdurch Gesetz vom 8. 8. 1951 errichtete Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes-Min. der Finanzen; Sitz: Offenbach a. M. Aufgabe der B. ist, das Branntweinmonopol zu verwalten. Die B. besteht aus dem Bundesmonopolamt (BMonA) u. der Verwertungsstelle mit 10 Außenabteilungen.
Wissenschaft
Leben im Extremen
Am Meeresboden und im Weltraum: Manche Mikroorganismen besiedeln unwirtliche Umgebungen.
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Wissenschaft
Sauberer Stahl
Die Emissionen von Stahlwerken tragen mit zum Klimawandel bei. Dagegen sollen Techniken helfen, die auf Wasserstoff und die Nutzung von Kohlendioxid als Rohstoff setzen. von HARTMUT NETZ Die Stahlindustrie, lange Zeit fundamentaler Baustein des deutschen Wirtschaftsmodells, steckt in der Klemme. In den Hüttenwerken der großen...
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