Bundesnachrichtendienst
Berlin, Pullach, dem Bundeskanzleramt nachgeordnete zivile Behörde; anders als beim Bundesamt für Verfassungsschutz u.und beim Militärischen Abschirmdienst erstrecken sich die Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes auf das Ausland u.und sind überwiegend sachthemenbezogen; 1956 aus der Organisation Gehlen hervorgegangen (Gehlen); seit 1990 sind seine Befugnisse, Datenerhebung u.und Datenschutz durch das BND-Gesetz gesetzlich geregelt.









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