Lexikon
Bundessozialhilfegesetz
vom 30. 6. 1961 in der Neufassung vom 23. 3. 1994, Abkürzung BSHG, regelte bis 2004 wesentliche Teile des Rechts der Sozialhilfe; seit 2005 in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) integriert. Es fasste das frühere Fürsorgerecht zusammen. Das Bundessozialhilfegesetz begründete einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Sozialhilfe und bestimmte den grundsätzlichen Vorrang der freien gegenüber der öffentlichen Wohlfahrtspflege, wobei das sog. Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck kommt.
Wissenschaft
Bakterien – zum Fressen gern
Ein Protein für den menschlichen Verzehr, für dessen Herstellung mit Bakterien CO2 aus der Atmosphäre gefiltert wird? Das gibt es tatsächlich – und Produkte daraus könnten bald im Supermarkt liegen. von ROLF HEßBRÜGGE Pasi Vainikka ist ein bedächtiger, geradezu stiller Zeitgenosse. Umso mehr lässt folgender Satz aufhorchen, den...
Wissenschaft
Einfangen und einsperren
Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...
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