Bundeswehr
Bundeswehr: Zeittafel zur Geschichte
| Gründungsphase: | |
| 11. 8. 1950 | Beratende Versammlung des Europarates stimmt Bildung einer europäischen Armee unter Einbeziehung deutscher Kontingente zu. In die gleiche Richtung zielt der Pleven-Plan vom 24. 10. 1950, auf dem der spätere Vertrag zur Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG, 27. 5. 1952) fußt |
| 26. 10. 1950 | Ernennung des Bundestags-Abgeordneten Blank zum „Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Die „Dienststelle Blank“ erarbeitet die Planung der Verteidigung unter Einsatz der in der BR Deutschland stationierten alliierten Truppen einerseits und eines eigenen deutschen Verteidigungsbeitrages andererseits |
| 19. 3. 1953 | Billigung des EVG-Vertrags durch den Deutschen Bundestag |
| 30. 8. 1954 | Ablehnung des EVG-Vertrags durch die Französische Nationalversammlung. Danach verändert sich die Planung für den Einbau deutschen Streitkräfte in das westliche Verteidigungssystem |
| 28. 9.- 3. 10. 1954 | Londoner Neunmächtekonferenz (USA, Großbritannien, Frankreich, Kanada, Italien, Benelux-Staaten, BR Deutschland) beschließt den Beitritt der BR Deutschland zur NATO und zum Brüsseler Pakt, der am 7. 5. 1955 zur Westeuropäischen Union (WEU) geändert wird |
| 23. 10. 1954 | Pariser Verträge über die Errichtung der WEU und den Beitritt der BR Deutschland zur NATO |
| 5. 5. 1955 | Inkrafttreten der Pariser Verträge |
| 9. 5. 1955 | Aufnahme der BR Deutschland in die NATO |
| 7. 6. 1955 | Umwandlung der „Dienststelle Blank“ in das Bundesministerium für Verteidigung |
| 24. 7. 1955 | In-Kraft-Treten der ersten Wehrgesetze in der BR Deutschland (Freiwilligengesetz und Personalgutachterausschussgesetz) |
| 12. 11. 1955 | Ernennung der ersten 101 freiwilligen deutschen Soldaten |
| 1. 4. 1956 | Soldatengesetz tritt in Kraft; damit wird die Bezeichnung „Bundeswehr“ für die Streitkräfte der BR Deutschland eingeführt. Gemäß dem 2. Gesetz über den Bundesgrenzschutz vom 30. 5. 1956 werden große Teile dieser Truppe in die Bundeswehr übernommen, aus denen am 1. 7. 1956 die ersten drei Grenadier-Divisionen (1., 2. und 4.) gebildet werden |
| Umstrukturierung nach der Wiedervereinigung: | |
| 15./16. 7. 1990 | Vereinbarung zwischen dem Präsidenten der Sowjetunion, Gorbatschow, und Bundeskanzler Kohl über die Reduzierung der Bundeswehr auf 370 000 Soldaten bis Ende 1994 |
| 30. 8. 1990 | Das Bundeswehrkommando Ost soll während einer Übergangszeit von mindestens 6 Monaten als zentrale Führungseinrichtung der Truppenteile auf dem Gebiet des beigetretenen Teils Deutschlands arbeiten und die Auflösung der Nationalen Volksarmee (NVA) durchführen |
| 3. 10. 1990 | Der Verteidigungsminister übernimmt die Befehls- und Kommandogewalt über die gesamten deutschen Streitkräfte |
| 1. 7. 1991 | Das Bundeswehrkommando Ost wird außer Dienst gestellt, seine Verbände treten unter das Kommando der Teilstreitkräfte |
| 15. 12. 1992 | Der Verteidigungsminister gibt die Bundeswehrplanung bis 2006 bekannt. Zukünftig soll die Truppe 50 000 Mann rasch verfügbare Krisenreaktionskräfte (KRK) neben den teilweise mobilmachungsabhängigen Hauptverteidigungskräften (HVK) umfassen |
| 8. 7. 1994 | Das Bundeskabinett verabschiedet die „Konzeptionelle Leitlinie zur Weiterentwicklung der Bundeswehr“, die seit dem 1. 1. 1996 in Kraft ist (u. a. Reduzierung der Bundeswehr auf 340 000 Soldaten) |
| 12. 7. 1994 | Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass deutsche Soldaten ohne Einschränkung an internationalen Friedensmissionen außerhalb des Bündnisgebietes der NATO teilnehmen können. Auch Kampfeinsätze sind nach dem Grundgesetz zulässig. Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundestages in jedem einzelnen Fall mit einfacher Mehrheit |
| 1. 10. 1994 | Die Großverbände der deutschen Landstreitkräfte werden dem Heeresführungskommando unterstellt; die Bundeswehr erhält damit eine einheitliche nationale Führungsfähigkeit außerhalb der NATO-Strukturen |
| 1. 11. 1995 | NATO-Assignierung der Verbände der Bundeswehr in den neuen Bundesländern |
| 1995 | Seit Januar hat die Bundeswehr mit dem neu eingerichteten Führungszentrum erstmals ein teilstreitkraftübergreifendes Planungs- und Führungsinstrument |
| 24. 3. 1999 | Beginn von NATO-Luftangriffen auf Jugoslawien unter Beteiligung der Bundeswehr mit Flugzeugen vom Typ „Tornado“ |
| 10. 6. 1999 | Ende der NATO-Luftangriffe auf Jugoslawien nach Einlenken der jugoslawischen Staatsführung. Mit der multinationalen Friedenstruppe KFOR rücken daraufhin auch deutsche Truppenteile in das Kosovo ein und sichern den Großraum Prizren |
| 29. 8. 2001 | Beteiligung deutscher Soldaten am NATO-Einsatz zur Entwaffnung der albanischen Rebellen in Makedonien |
| 16. 11. 2001 | Bereitstellung von bis zu 3900 deutschen Soldaten für den internationalen Anti-Terror-Einsatz Operation „Enduring Freedom“ (dauerhafte Freiheit) |
| 22. 12. 2001 | Beteiligung an der UN-Friedensmission ISAF (Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan) |
| 10. 2. 2003 | Deutschland u. die Niederlande übernehmen die militärische Verantwortung für die internationale ISAF-Friedenstruppe in Afghanistan mit Hauptquartier in Kabul |
| 27. 12. 2004 - 18. 3. 2005 | Humanitärer Hilfseinsatz in Indonesien nach der Flutkatastrophe im Indischen Ozean |
| 28. 9. 2005 | Der Bundestag verlängert und erweitert das Mandat für die ISAF-Friedenstruppe in Afghanistan |
| 1. 6. 2006 | Der Bundestag beschließt den Einsatz von bis zu 780 Soldaten zur Absicherung der Wahlen in der DR Kongo |
| 9. 3. 2007 | Der Bundestag erteilt das Mandat für den Einsatz von Tornado-Aufklärungsjets in Afghanistan |
| 12. 10. 2007 | Der Bundestag verlängert das Mandat der ISAF-Friedenstruppe in Afghanistan um weitere zwölf Monate |
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Befehls- und Kommandogewalt
Die Befehls- u.und Kommandogewalt über die B.Bundeswehr hat der Bundes-Min.Bundesminister der Verteidigung, im Verteidigungsfall der Bundeskanzler. Unter dem Min.Minister steht der Generalinspekteur. Es folgen die Inspekteure der Teilstreitkräfte, der Streitkräftebasis u.und des Sanitätsdienstes.
Struktur und Gliederung
Auftrag u.und Aufgaben der B.Bundeswehr wurden durch die Verteidigungspolitischen Richtlinien vom Mai 2003 neu bestimmt. Nicht mehr die Landesverteidigung, sondern Auslandseinsätze u.und Terrorbekämpfung auf der Basis von UN-, NATO- oder EU-Beschlüssen bilden den Schwerpunkt. Entsprechend dem gewandelten Anforderungsprofil ist die B.Bundeswehr nunmehr gegliedert in Eingreifkräfte , Stabilisierungskräfte u.und Unterstützungskräfte. Aufgaben der Eingreifkräfte sind zeitlich begrenzte Einsätze hoher militär.militärischer Intensität, die von Einsätzen zur Friedenserzwingung bis hin zu Operationen zur Rettung u.und Evakuierung dt.deutscher Staatsangehöriger in Kriegs- u.und Krisengebieten reichen. Die Stabilisierungskräfte sind vorgesehen für friedensstabilisierende Maßnahmen wie z. B. das Trennen von Konfliktparteien, die Abwehr örtlich begrenzter Angriffe, die Überwachung von Waffenstillstandsabkommen u.und die Abwehr nur teilweise militärisch organisierter Gegner. Aufgaben der Unterstützungskräfte sind die logist.logistische Unterstützung der Eingreif- u.und Stabilisierungskräfte sowie der Grundbetrieb der B.Bundeswehr einschl.einschließlich der Führungs- u.und Ausbildungsorganisation.
Heer
Dem Inspekteur des Heeres steht im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als Unterstützung der Führungsstab des Heeres zur Verfügung; ihm unterstehen unmittelbar das Heeresführungskommando u.und das Heeresamt. Das Heeresführungskommando ist für die nationale Führungsfähigkeit des Heeres verantwortlich, ihm unterstehen das Heerestruppenkommando, die vier mechanisierten Divisionen, die Division Spezielle Operationen (DSO) u.und die Division Luftbewegliche Operationen (DLO). Der dt.deutsche Anteil der Deutsch-Französischen Brigade untersteht dem Heeresführungskommando, das Kommando Spezialkräfte (KSK) der DSO. Das Heeresamt ist für die Grundsätze der Ausbildung des Heeres u.und die Weiterentwicklung der Truppengattungen verantwortlich. Ihm sind die Schulen des Heeres sowie die Zentren des Heeres als die Ausbildungseinrichtungen des Heeres unterstellt.
Im Rahmen der Krisenreaktionskräfte (KRK) von NATO u.und EU stellt das Heer Divisionsäquivalente für das Allied-Rapid-Reaction-Corps (ARRC) u.und ein Divisionsäquivalent für das Europäische Korps bereit. Alle weltweiten Operationen im Rahmen der NATO oder EU, von Friedensmissionen der UN oder der OSZE sowie für humanitäre Hilfe plant u.und lenkt das Einsatzführungskommando in Geltow bei Potsdam. Das Heer stellt wesentl.wesentliche Teile dt.deutscher Kontingente für Friedensmissionen der UN.
Luftwaffe
Dem Inspekteur der Luftwaffe mit dem Führungsstab der Luftwaffe im BMVg sind das Luftwaffenführungskommando u.und das Luftwaffenamt unterstellt. Das Luftwaffenführungskommando führt vier Luftwaffendivisionen, das Lufttransportkommando u.und einen Kernstab zur Bildung eines Kommandos Operative Führung Luftstreitkräfte. Die Eingreifkräfte der Luftwaffe umfassen Aufklärungsgeschwader, Jagdbombergeschwader, Jagdgeschwader, Flugabwehrraketengeschwader u.und Radarführungsverbände. Das Lufttransportkommando führt die Lufttransportgeschwader der Luftwaffe u.und die Flugbereitschaft des BMVg.
Das Luftwaffenamt ist für die Ausbildung u.und für zentrale Aufgaben verantwortlich. Ihm sind das Luftwaffenausbildungskommando u.und das Luftwaffenmaterialkommando nachgeordnet. Die NATO hat zur Planung gemeinsamer Kriseneinsätze ihrer Luftstreitkräfte einen multinationalen Stab unter dt.deutscher Führung, den Reaction Forces (Air) Staff (RF[A]S), geschaffen. Auch für die Teilnahme an Friedensmissionen u.und für schnelle, weltweite humanitäre Hilfeleistung der UN stehen die Lufttransportkräfte der Luftwaffe zur Verfügung.
Marine
Die Marine ist im BMVg durch den Führungsstab der Marine vertreten. An seiner Spitze steht der Inspekteur der Marine. Ihm sind als höhere Kommandobehörden das Flottenkommando u.und das Marineamt nachgeordnet.
Aus dem Marinehauptquartier führt der Befehlshaber der Flotte die See- u.und Seeluftstreitkräfte u.und schwimmenden Unterstützungseinheiten: die Einsatzflotillen 1 u.und 2 sowie zwei Marinefliegergeschwader u.und das Schifffahrtsmedizinische Institut Marine. Die Einsatzflotille 1 umfasst die Einheiten der Flottille der Minenstreitkräfte, der Schnellbootflottille u.und der U-Bootflottille. Die Einsatzflotille 2 umfasst zwei Fregattengeschwader u.und ein Trossgeschwader.
An Bedeutung gewonnen haben Eigenschaften u.und Fähigkeiten von hochseefähigen Einheiten sowie Marineluftstreitkräften zur Teilnahme an multinationalen Einsätzen zur Konfliktverhütung u.und Krisenbewältigung. Die Marine stellt ständig Einheiten zu den bereits im Frieden operierenden multinationalen „Ständigen Einsatzverbänden“ der NATO im Atlantik u.und im Mittelmeer.
Das Marineamt ist für die Ausbildung des Marinepersonals u.und für zentrale Aufgaben verantwortlich. Es führt die Kommandos Marineführungssysteme u.und Truppenversuche Marine, die Schulen der Marine sowie die Marinestützpunkte.
Streitkräftebasis
Dem Inspekteur der Streitkräftebasis (SKB) mit dem Führungsstab SKB sind das Streitkräfteunterstützungskommando u.und das Streitkräfteamt nachgeordnet. Das Einsatzführungskommando ist dem Inspekteur lediglich truppendienstlich unterstellt. Für die Planung u.und Führung von Einsätzen dt.deutscher Streitkräfte im Ausland untersteht es dem Inhaber der Befehls- u.und Kommandogewalt unmittelbar. Die SKB ist der zentrale Unterstützungs- u.und Dienstleistungsbereich der Streitkräfte für den Einsatz u.und den tägl.täglichen Dienst. Sie nimmt insbes.insbesondere Aufgaben im Bereich der Führungsunterstützung, des Militärischen Nachrichtenwesens, der Logistik, des Feldjägerwesens u.und der Ausbildung für die Streitkräfte wahr. Außerdem hat sie eine zentrale Mittlerfunktion zwischen militärischen u.und zivilen Dienststellen.
Sanitätsdienst
Dem Inspekteur des Sanitätsdienstes mit dem Führungsstab des Sanitätsdienstes im BMVg sind das Sanitätsführungskommando u.und das Sanitätsamt unterstellt. Das Sanitätsführungskommando führt 4 Sanitätskommandos u.und das Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst. Jedem der vier Sanitätskommandos unterstehen zwei Bundeswehrkrankenhäuser, jeweils ein Sanitäts- u.und ein Lazarettregiment u.und alle Einrichtungen für die ambulante allgemeinmedizinische u.und die ambulante fachärztliche sowie die zahnärztl.zahnärztliche Versorgung. Das Sanitätsamt erarbeitet die fachl.fachlichen Rahmenbedingungen, um einen leistungsfähigen Sanitätsdienst sowohl im Inland als auch in den Einsatzländern zu gewährleisten.
Wehrdienst
Für die B.Bundeswehr besteht allg.allgemeine Wehrpflicht für Männer vom 18. Lebensjahr an, mit einer Wehrüberwachung bei Mannschaften bis zum 32., bei Unteroffizieren bis zum 45. u.und bei Offizieren bis zum 60. Lebensjahr. Der Grundwehrdienst, zu dem Wehrpflichtige bis zum 23., in Ausnahmefällen bis zum 28. oder 32. Lebensjahr herangezogen werden können, dauert bis Mitte 2010 6 Monate; über die 6 Monate hinaus konnte bis zu 17 Monate zusätzl.zusätzlich Wehrdienst freiwillig u.und bei höherem Wehrsold geleistet werden. Die Gesamtdauer der Wehrübungen beträgt höchstens: bei Mannschaften 6, bei Unteroffizieren 9 u.und bei Offizieren 12 Monate. Frauen, zuvor nur im Sanitäts- u.und Musikdienst eingesetzt, stehen seit Anfang 2001 alle Laufbahnen u.und Verwendungen offen. - Die Wehrpflicht konnte auch durch Zivildienst erfüllt werden. 2010 beschloss die Bundesregierung die Wehrpflicht mit Wirkung zum 1. 7. 2011 auszusetzen. Unberührt blieb davon Artikel 12a Grundgesetz u.und somit die Ermächtigung an den Gesetzgeber die Wehrpflicht später durch ein einfaches Gesetz wieder einzuführen. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde ein neuer freiwilliger Wehrdienst eingeführt mit einer Dauer von 12 bis 23 Monaten. Maximal 15 000 Männern u.und Frauen können sich jährlich bewerben.









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