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Chicago-Abkommen

[
ʃiˈka:go-
]
nichtamtliche Bezeichnung für ein 1944 abgefasstes Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, dem die Schweiz 1947, Österreich 1948 und die Bundesrepublik Deutschland 1956 beigetreten sind. Die durch das Chicago-Abkommen geschaffene Organisation ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO).
Das an der Donau gelegene Kraftwerk Jochenstein ist das zweitgrößte Laufwasserkraftwerk Deutschlands. ©picture alliance/Westend61/Wolfgang Weinhäupl
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Die Schattenseiten der Wasserkraft

Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.

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