Lexikon

deutsches Recht

das Recht Deutschlands, ursprünglich das aus den Volksrechten der germanischen Stämme gewachsene, in Deutschland bis zur Rezeption des römischen Rechts geltende Recht, seit der Rezeption beeinflusst vor allem durch das römische Recht des Corpus Juris Civilis und durch das des Corpus Juris Canonici; in der Neuzeit Einfluss des Naturrechts. Auf der Grundlage verschiedener nur für Teile Deutschlands geltender Kodifikationen (Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794, Österreichisches ABGB von 1811, z. T. auch Code civil) wurde in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts eine deutsche Rechtseinheit für das Gebiet des Deutschen Reichs erzielt (HGB [Handelsgesetzbuch] von 1861/1897, Gewerbeordnung von 1869, Strafgesetzbuch von 1871, Gerichtsverfassungsgesetz und Prozessordnungen von 1879, BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] von 1900), die im 20. Jahrhundert auch auf weite Gebiete des öffentlichen Rechts ausgedehnt wurde (Reichsversicherungsordnung von 1911, Arbeits-, Steuer- und Wohnungsrecht seit 1919, Deutsche Gemeindeordnung von 1935, Deutsches Beamtengesetz von 1937).
Volterra
Wissenschaft

Die Entzauberung des Vitruv

Vieles, was wir über römische Baukunst wissen, stammt von Marcus Vitruvius Pollio. Doch nicht alle Theater sind so konstruiert, wie von dem antiken Gelehrten beschrieben, belegen moderne Laserscans. von ROLF HEßBRÜGGE An kaum einem Ort kann man europäische Geschichte so gut begreifen wie im italienischen Volterra: In der rund 2....

Doktor, Mann, Laptop
Wissenschaft

Diagnose aus der Ferne

Dermatologen sind Vorreiter der Telemedizin – und werden dabei künftig von Künstlicher Intelligenz unterstützt. von FRANK FRICK Hautärzte sind bei der Telemedizin führend: Laut der Analyse des US-amerikanischen Marktforschungsinstituts Goldstein Market Intelligence aus dem letzten Jahr entfallen weltweit rund 30 Prozent aller...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon