Dhimmi
[arab.arabisch Schutzbefohlene]
in der islam.islamischen Rechtstheorie Bez.Bezeichnung für Angehörige nicht-muslim.nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften (vor allem Christen u.und Juden als sog. Schriftbesitzer), die in einem islam.islamischen Staat lebten u.und dort gedultet wurden. Sie genossen den Schutz der islam.islamischen Oberhoheit als Gegenleistung für eine von ihnen zu entrichtende Individualsteuer.









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