Diagnọsecode
[
-ko:d
]internationales Verschlüsselungssystem für ärztl.ärztliche Diagnosen. Seit 1998 müssen Diagnosen zur elektron.elektronischen Übergabe an die gesetzl.esetzlichen Krankenkassen von Ärzten verschlüsselt werden. Mit Hilfe dieser Codes sollen Krankenkassen die Angemessenheit u.und Wirtschaftlichkeit von Therapien besser überprüfen können.









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