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LEXIKON

Dicttor

[
lat., „Befehlshaber“
]
in der röm. Republik ein Ausnahmebeamter, für den das Kollegialitätsprinzip nicht galt, dessen Amtszeit jedoch auf maximal ein halbes Jahr beschränkt war. Der D. wurde vorwiegend in Zeiten massiver militär. Bedrohung, aber auch zur Durchführung bestimmter religiöser Zeremonien eingesetzt. In der späten Republik wurde die Einrichtung der Diktatur zur Legalisierung revolutionärer Maßnahmen u. Zustände benutzt (Sulla als „verfassunggebender D.“, Cäsar als „D. auf Lebenszeit“).
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