Disagio
[
-ˈa:dʒo:; das; ital.italienisch
]Abschlag vom Wert von Wertpapieren, bes.besonders bei einem unter dem Nennwert (unter pari) liegenden Ausgabekurs (Emissionsdisagio); in Deutschland bei der Emission von Aktien nicht zulässig; bei Anleihen u.und Darlehensverträgen (z. B. Hypothekendarlehen) hingegen üblich; bietet dem Kreditnehmer eine niedrigere jährl.jährliche Zinsbelastung als bei voller Auszahlung der Darlehenssumme.









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