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LEXIKON

Dissertatin

[
die; lat.lateinisch
]
allg.allgemein Erörterung; im Humanismus gelehrte Abhandlung, seit dem 18. Jh. Jahrhundert für eine schriftliche wissenschaftl.wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung der Doktorwürde (Inauguraldissertation) gebräuchlich.
Die D.Dissertation soll eigene Forschungsergebnisse in wissenschaftlich angemessener Form präsentieren. Sie wird durch Gutachter bewertet u.und mit den Noten „ausgezeichnet“ (summa cum laude), „sehr gut“ (magma cum laude), „gut“ (cum laude) oder „genügend“ (rite) versehen. Um den Doktortitel tragen zu dürfen, besteht nach der sich anschließenden u.und bestandenen mündl.mündlichen Prüfung eine Veröffentlichungspflicht der D.Dissertation; dies kann durch private Vervielfältigung oder Mikrofiches, durch Verlagsdruck in Buchform, den Abdruck in einer Fachzeitung oder die Bereitstellung in elektron.elektronischer Form (im Internet oder auf CD-ROM) geschehen. Pflichtexemplare jeder D.Dissertation gehen an die jeweilige Universitätsbibliothek sowie an die Deutsche Bibliothek in Frankfurt a. MFrankfurt am Main.
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