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Disziplinrgerichte

spezielle Kammern der Verwaltungsgerichte zur Ausübung der Disziplinar- (Dienststraf-)gerichtsbarkeit wegen dienstlicher Verfehlungen von Beamten; bei den Oberverwaltungsgerichten entscheiden Senate für Disziplinarsachen; letzte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Für Richter bestehen Dienstgerichte, für Soldaten Wehrdienstgerichte.

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