Lexikon
Eheprozess
katholisches Eherecht
ein kirchliches Gerichtsverfahren, dessen Ziel 1. Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe wegen Ehehindernissen, 2. Feststellung des fehlenden Vollzugs einer Ehe zum Zweck ihrer gnadenweisen Auflösung durch den Papst, 3. Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (Trennung von Tisch und Bett) sein kann. Der Prozess wird geführt in einem nicht öffentlichen und schriftlichen Verfahren vor dem aus 3 Richtern bestehenden Diözesangericht des Trau- oder Wohnortes. Die Richter sind normalerweise Kleriker; neuerdings kann die Bischofskonferenz auch Gerichte aus 2 Klerikern und einem Laien sowie Verhandlungen vor einem Einzelrichter (Kleriker) zulassen. Es ist möglich, aber nicht vorgeschrieben, einen Anwalt zu nehmen. Seit 1971 ist durch eine Neufassung der Rechtsmittelvorschriften innerhalb der 3 Instanzen eine schnellere Abwicklung des Verfahrens ermöglicht worden.
Wissenschaft
Herrscher der Meere
Im Meer sind die Kleinsten die Größten. Die Grundlage allen Lebens im Meer ist das Plankton. Und der König der Meerestiere ist nicht der Weiße Hai. Von TIM SCHRÖDER Wer an Land als Tier dominiert, ist meist größer, schneller oder stärker. Im Meer ist das anders. Der wahre Herrscher der Ozeane ist das Phytoplankton – […]
...
Wissenschaft
Transport in die Tiefe
Biologische Pumpen regeln den Stoffhaushalt der Ozeane: Sie lagern CO2 ein und wirken damit dem Klimawandel entgegen. von KURT DE SWAAF Es schneit. Langsam rieselt ein steter Strom aus Flocken herab, die weiß im Scheinwerferlicht leuchten. Außerhalb des Kegels herrschen totale Finsternis und Stille. Eine winterliche Fahrt durch...