Lexikon

Eid

in bestimmter Form abgegebene Versicherung des Eidesleistenden, dass er eine wahre Aussage gemacht hat (assertorischer Eid z. B. Zeugeneid) oder seine Pflichten treu erfüllen wird (promissorischer Eid z. B. Dienst-, Verfassungseid). Vor Gericht müssen Zeugen, im Zivilprozess u. U. auch Parteien ihre Aussagen durch Eid bekräftigen. Bei Sachverständigen geht die Eidesnorm dahin, dass sie Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten. Den Amts- bzw. Diensteid leisten Bundespräsident, Minister, Beamte und Richter.
Clinton, Bill: Vereidigung
Vereidigung von Bill Clinton
Der Demokrat Bill Clinton wird vom Obersten Richter der Vereinigten Staaten als 42. Präsident vereidigt.
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Seltsame Strukturen auf vielen Fotos der NASA-Rover geben Anlass zu Spekulationen über außerirdisches Leben. von RÜDIGER VAAS Als der Dresdner Geologe Ernst Kalkowsky 1908 vermutete, bestimmte geschichtete und knollige Steine im rund 250 Millionen Jahre alten norddeutschen Buntsandstein wären durch Lebewesen gebildet worden,...

Atomkerne, Uran, Elemente
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Der Ursprung der schweren Elemente

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