Lexikon

eingetragener Verein

Abkürzung e. V., ein in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragener Verein; juristische Person des Privatrechts. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erhält ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, Rechtsfähigkeit. Bei der Eintragung, die nur erfolgen soll, wenn der Verein mindestens 7 Mitglieder hat, sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung sowie die Mitglieder des Vorstands anzugeben.
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