Lexikon

Einzelrichter

ein Richter, der allein gerichtliche Entscheidungen fällt, „das Gericht“ ist; Gegensatz: Kollegialgericht. Einzelrichter ist vornehmlich der Richter am Amtsgericht.
In
Österreich
bei den Bezirksgerichten und in bestimmten Fällen bei Gerichtshöfen 1. Instanz; Einzelrichter sind für Übertretungen, Vergehen und leichte Verbrechen zuständig. Nach den
schweizerischen
Zivilprozessordnungen sind Einzelrichter vor allem zuständig für die erstinstanzliche Behandlung von Prozessen vermögensrechtlicher Natur mit geringem Streitwert.
Antiferromagneten, Elektronen
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