Eisenbahn-Bundesamt
durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. 12. 1993 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundes-Min.Bundesministers für Verkehr, Bau- u.und Wohnungswesen; Sitz: Bonn. Aufgaben: Planfeststellung für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, Ausübung der Eisenbahnaufsicht, Erteilung u.und Widerruf von Betriebsgenehmigungen, Ausübung hoheitl.hoheitlicher Befugnisse u. a.









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