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LEXIKON

Eisenbahnverkehrsordnung

Abk.Abkürzung EVO, die am 8. 9. 1938 erlassene, danach mehrmals geänderte Verordnung über die Beförderungspflicht, die Bedingungen für die Personenbeförderung, Beförderung von Gepäck, Gütern u.und lebenden Tieren sowie die Haftung der dem öffentl.öffentlichen Verkehr dienenden (d. h. jedermann zugänglichen) Eisenbahnen.
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