Lexikon

Elternrecht

das in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes allen Eltern eingeräumte Grundrecht auf eigenverantwortliche und von staatlicher Seite her unbeeinflusste Erziehung ihrer Kinder. Das Elternrecht ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine den Eltern „obliegende Pflicht“. Kommen die Eltern dieser Pflicht nicht nach oder missbrauchen sie ihr Elternrecht, so kann der Staat zugunsten des leiblichen und seelischen Wohls des Kindes eingreifen (Sozialgesetzbuch VIII). Schulpflicht und staatliche Schulaufsicht sind mit dem Elternrecht vereinbar.
Neuguinea, Zähne
Wissenschaft

Die Archive des Lebens

Museumssammlungen sind wie Schatzkisten: Je tiefer Forscher wühlen, desto mehr Überraschungen finden sie. So werden immer wieder große Tierarten neu entdeckt. von BETTINA WURCHE Unzählige Schädel, Skelette und Gewebeproben werden in Museen verwahrt – getrocknet, versteinert oder in Alkohol konserviert –, systematisch sortiert und...

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Wissenschaft

Schwarzes Loch Wissenschaftsgeschichte

Während in Deutschland viele Tausend Lehrstühle für Kunstgeschichte besetzt sind, kann man die Zahl der Wissenschaftshistoriker gefühlt an den Fingern seiner Hände abzählen. Wissenschaftsgeschichte ist ein Schwarzes Loch in der hiesigen Kultur, das man bei vielen Gelegenheiten dadurch zu stopfen versucht, dass man ab und zu etwas...

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