Emanzipatiọn
[
lat.lateinisch
]ursprüngl.ursprünglich Begriff der römischen Rechtssprache, mit dem der Vorgang bezeichnet wird, der den Sohn aus der väterl.väterlichen Abhängigkeit zur zivilrechtl.zivilrechtlichen Eigenverantwortlichkeit führt; der Emanzipationsakt konnte dabei nur vom Familienoberhaupt durchgeführt werden. Im Verlauf der geschichtl.geschichtlichen Entwicklung meint E.Emanzipation in zunehmendem Maße die soziale Gleichstellung benachteiligter Gruppen. Insbes.Insbesondere im Zuge der Aufklärung u.und im Umfeld der Französischen Revolution erhält der Begriff seine explizit polit.politische Intention im Sinne von rechtlicher u.und fakt.faktischer Befreiung sozialer Gruppen u.und Stände u.und wird schließlich in der Philosophie des 18. u.und 19. Jh. zum allg.allgemein gültigen Ziel der menschl.menschlichen Gattungsgeschichte erklärt, wobei der Marxismus die E.Emanzipation von gesellschaftl.gesellschaftlichen Zwängen erst über die revolutionäre Umwälzung der Gesellschaft als möglich ansieht. Seit der Mitte des 19. Jh. ist der Begriff allg.allgemein verbreitetes Schlagwort, das mit den Befreiungsaktivitäten verschiedenster Gruppierungen verknüpft wird. Insbes.Insbesondere die E.Emanzipation der Frauen durch Befreiung von traditionsgebundenen Anschauungen u.und Gesetzen, die im Sinne der Gleichberechtigung mit dem Manne theoretisch vom Feminismus, praktisch von der Frauenbewegung verfolgt wird, beherrscht bis in die jüngste Zeit die gesellschaftspolit.gesellschaftspolitische Diskussion.
Die gesetzl.gesetzliche Durchsetzung der E.Emanzipation ist in den modernen Gesellschaften weit gediehen, die prakt.praktische Verwirklichung steht oft noch aus (so z. B. Weiterbestehen von Rassendiskriminierungen oder Benachteiligungen der Frau im Berufsleben).









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