Lexikon
Embạrgo
[
das; spanisch
]1. früher: Festhalten fremder Schiffe, u. U. mit Beschlagnahme der Ladungen, im Frieden als Maßnahme der Retorsion oder Repressalie, im Krieg kraft Prisenrechts. 2. heute im Völkerrecht eine Sanktionsmaßnahme eines oder mehrerer Staaten gegen einen anderen Staat, um diesen zu isolieren und eine Handlung oder Unterlassung zu erreichen; z. B. in Form eines Aus- und Einfuhrverbotes von bestimmten Waren in ein bestimmtes Land oder aus einem bestimmten Land, insbesondere von Kriegsmaterial, Waffen, „strategischen Gütern“ (Handels-, Waffenembargo). Handelsembargos wurden vom UN-Sicherheitsrat z. B. gegen Irak, Libyen und das ehemalige Serbien verhängt.
Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
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Wissenschaft
Start-ups: Heiß auf Kernfusion
Kernfusion ist ein heißes Thema, sowohl im wörtlichen Sinne als auch in der Wirtschaft: 4,8 Milliarden US-Dollar wurden bislang in Kernfusions-Start-ups investiert. Davon 2,8 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Zwar scheinen diese Zahlen fast lächerlich im Vergleich zu den vielen Milliarden US-Dollar mit denen große...