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LEXIKON

Emissionsreduktionsverpflichtungen

im Kyoto-Protokoll festgelegte verbindl.verbindliche Verpflichtungen der Industrieländer zur Begrenzung bzw. Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen in der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008-2012) bezogen auf 1990. Folgende Ziele wurden festgeschrieben: Bulgarien, Estland, alle EU-Staaten, Lettland, Litauen, Monaco, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien: -8%, wobei die EU-Staaten ihre Lasten intern sehr unterschiedlich verteilt haben. Luxemburg ist mit -28% die größte Verpflichtung eingegangen, gefolgt von Dänemark u.und Deutschland mit je -21%, wohingegen Finnland u.und Frankreich sich nur zu einer Begrenzung (+/-0%) verpflichtet haben, während Schweden (+4%), Irland (+13%), Spanien (+15%) Griechenland (+25%) Portugal (+27%) sogar noch zulegen dürfen. Die USA haben sich wiederum zu -7% verpflichtet, Japan, Kanada, Polen, Ungarn -6%, Kroatien -5%, Neuseeland, Russland, Ukraine +/- 0% Norwegen +1%, Australien +8% u.und Island +10%. Insges.Insgesamt bedeutet dies eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in den genannten Ländern um -5,2%.
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