Lexikon
Entmündigung
bis zur Reform der Vormundschaft und der Pflegschaft durch das Betreuungsgesetz von 1992 ein gerichtlicher Beschluss, durch den die Geschäftsfähigkeit einer Person aufgehoben oder beschränkt wurde. Statt dessen gibt es heute eine individuelle Betreuung (Dauer: bis fünf Jahre). Entmündigt werden konnte, wer wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche oder Trunksucht seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen konnte, wer durch Verschwendung oder Trunksucht sich oder seine Familie der Gefahr der Not aussetzte oder infolge Trunksucht die Sicherheit anderer gefährdete. Den Antrag auf Entmündigung konnten der Ehegatte, Verwandte oder die Staatsanwaltschaft stellen. Der Entmündigte erhielt einen Vormund. – In
Österreich
(Bestellung eines Sachwalters) und in der Schweiz
(Art. 368 ff. ZGB) ähnlich geregelt.Wissenschaft
In Pilz gepackt
Aus Pilzgeflecht und Pflanzenresten haben Materialforscher einen neuen nachhaltigen Werkstoff entwickelt. Er kann so manches herkömmliche Material ersetzen. von RAINER KURLEMANN Es ist ein Traum für Verfahrensingenieure: Man stelle eine Schale bei warmen Sommertemperaturen in einen dunklen Raum – und fünf bis sechs Tage später...
Wissenschaft
Kino im Kopf
Können Forscher und Philosophen das Rätsel des Bewusstseins entschlüsseln? Text: TOBIAS HÜRTER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Stellen Sie sich ein Wesen vor, das exakt so aussieht wie Sie, sich exakt so bewegt und so spricht wie Sie. Mit einem Unterschied: Diesem Wesen fehlt das innere Kino, das Sie in jedem wachen...
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