Lexikon
Enumeratiọnsprinzip
[
Aufzählungsgrundsatzlateinisch
]besonders in der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit der Grundsatz, dass nicht in allen verfassungsrechtlichen bzw. verwaltungsrechtlichen Streitfällen die Gerichte angerufen werden können, sondern nur in den Fällen, die ausdrücklich im Gesetz aufgezählt sind. In Deutschland gilt das Enumerationsprinzip nur noch in der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Wissenschaft
Rückkehr zum Mond
Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.
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Wissenschaft
Lunarer Begleitservice
Wie viele Monde hat die Erde? Einen! Und zwar: den Mond. Danke fürs Lesen, das warʼs für dieses Mal. Wir sind ein wenig im Stress und mehr Zeit war diesen Monat nicht für die Kolumne. Nein, keine Sorge: Wir haben uns selbstverständlich die Zeit genommen, um wie gewohnt Wissenschaft zu präsentieren. Und die eingangs gestellte...