Lexikon
Erbzins
Erbzinsrecht; Erbleihevererbliches und veräußerliches Untereigentum an einem (besonders landwirtschaftlichen) Grundstück (Erbzinsgut), an dem ein Grundherr das Obereigentum besitzt, zu dessen Anerkennung der Erbzinsmann regelmäßig Erbzins und Sonderabgaben zahlt; im Mittelalter in Deutschland weit verbreitet, zur Zeit der Bauernbefreiung abgelöst. Erbpacht.
Wissenschaft
Testfall Sonnensystem
Die Relativitätstheorie wird immer genauer geprüft. Nun haben Astronomen die Lichtablenkung bei Planeten und sogar Monden im Visier. von RÜDIGER VAAS Lichtstrahlen werden von der Schwerkraft abgelenkt, wie Albert Einstein im Rahmen seiner Allgemeinen Relativitätstheorie 1915 voraussagte – das gehört zu den größten Entdeckungen...
Wissenschaft
Moore aus Moosen
Wenn die Wiedervernässung gelingt, sind Moore Kohlenstoffsenken und wertvolle Lebensräume zugleich. von OLIVER ABRAHAM Tiefe Gräben begleiten den Weg ins Amtsvenn-Hündfelder Moor, ihren Grund bedeckt eine trockene, dunkelgrüne Schicht aus getrocknetem Moos. Ein Pegel zeigt mit frisch angetrocknetem Schlamm, dass der Wasserstand...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Auf der DNA-Spur
Spurensicherung im Meer
»Stress verstärkt die Beschwerden«
Schockwellen aus der Südsee
Multitalent Kohlenstoff
Die Sternenstaub-Fabrik