Lexikon
Erdölbevorratung
Maßnahme zur Sicherung der Erdölversorgung bei kurzfristigen Lieferengpässen. Grundlage ist in Deutschland das Erdölbevorratungsgesetz vom 25. 7. 1978 in der Fassung vom 6. 4. 1998. Der eigens zu diesem Zweck gegründete Erdölbevorratungsverband (EBV) in Hamburg muss einen Erdölvorrat in einer Menge halten, die dem Verbrauch in Deutschland von 90 Tagen entspricht. Die Erdölbevorratung wird über einen Bevorratungsbeitrag der Mitglieder finanziert. Mitglieder des EBV sind zwangweise alle deutschen Unternehmen, die Erdöl einführen bzw. verarbeiten.
Wissenschaft
Multitalent Zunge
Was die Zunge zu einem der vielseitigsten Organe im menschlichen Körper macht, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Die Zunge kann man getrost als Multitalent bezeichnen. Als einziger Muskel unseres Körpers arbeitet sie vollkommen ohne Unterstützung des knöchernen Skeletts und ist deshalb so beweglich wie kein anderer ihrer 655 über...
Wissenschaft
Das Rätsel um den Ursprung
In der Evolutionslinie des modernen Menschen klaffen kolossale Lücken. Und weder der zeitliche Beginn ist gewiss noch die Herkunftsregion. von THORWALD EWE Jeder heute lebende Mensch ist der vorläufige Endpunkt einer langen Reihe von Vorfahren. Wo sich diese Ahnenreihen in ferner Vergangenheit treffen, müsste logischerweise...
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