Lexikon
Erfüllungsgehilfe
eine Person, der sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient; Erfüllungsgehilfen sind z. B. der Bürovorsteher des Rechtsanwalts, der Geselle des Elektromeisters, der Kellner des Gastwirts. Für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen in Ausführung der geschuldeten Leistung haftet der Schuldner wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Ähnlich in der
Schweiz
durch Art. 101 OR geregelt, in Österreich
durch § 1313a ABGB.Wissenschaft
Rückkehr zum Mond
Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.
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Wissenschaft
Eis auf dem Mond – und ein Rätsel
Radioaktivität bei einem uralten Vulkan auf dem Erdtrabanten wirft Fragen auf. Und wie entstand ein gewaltiges Granitgebilde im Untergrund? von THORSTEN DAMBECK Die Südpolregion des Mondes steht schon lange im Fokus der Raumfahrtplaner, die polnahe bemannte Basen errichten wollen. Denn dort gibt es Wassereis, eine wichtige...
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