Lexikon

Eroberung

Völkerrecht
die militärische Inbesitznahme fremden Staatsgebiets. Das „klassische“ Völkerrecht noch des 1. Weltkriegs erblickte in der Eroberung einen rechtmäßigen Grund zum Erwerb fremder Territorien. Nach der Besetzung musste dies durch eine Annexionserklärung zum Ausdruck gebracht werden. Das moderne Völkerrecht mit seinem Verbot der Gewaltanwendung (Briand-Kellogg-Pakt 1928, Satzung der Vereinten Nationen, Art. 2 u. a.) betrachtet die Eroberung nebst Annexionserklärung nicht mehr als rechtmäßigen Gebietserwerbsgrund. Den entgegen dieser Regelung vorgenommenen Einverleibungen versucht es mit der Verpflichtung der Staaten zur Nichtanerkennung zu begegnen (Stimson-Doktrin).
Varusschlacht, Archäologie
Wissenschaft

Mythos Varusschlacht

Wie kaum ein anderes historisches Ereignis hat die Varusschlacht den deutschen Nationalismus beflügelt. Und selten wurde in den letzten 500 Jahren ein historischer Ort so sehnsüchtig gesucht wie dieses legendäre Schlachtfeld. Am Ende hat ein metallurgischer Fingerabdruck Gewissheit gebracht. von ALEXANDRA BLOCH-PFISTER Die...

Klimagas
Wissenschaft

Einfangen und einsperren

Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon