Lexikon
Ersatzvornahme
ein Mittel des Verwaltungs- oder Zivilrechts, eine Handlung zu erzwingen, die auch von einer anderen als der handlungspflichtigen Person erbracht werden kann (vertretbare Handlung). Führt der Handlungspflichtige die Handlung nicht durch (z. B. Beseitigung von nicht genehmigten Baumaßnahmen) kann die Behörde einen Dritten mit deren Vornahme beauftragen, die Kosten hat der Handlungspflichtige zu tragen. Auch Zwangsmittel.
Wissenschaft
Postmoderne Molekularküche
Mit der Fermentation beleben Biotechnologen derzeit das älteste bekannte Konservierungsverfahren neu. Die Nahrung der Zukunft überrascht mit neuem Geschmack und hält ohne Zusatzstoffe länger. von SUSANNE DONNER Das Essen der Zukunft kann ebenso verstören wie verblüffen. Es erinnert oft an altbekannte Produkte wie Brie oder Feta,...
Wissenschaft
Konvergent oder kontingent?
Auf der Suche nach Antworten auf die wirklich großen Fragen passiert es oft, dass verschiede Theorien miteinander wetteifern. Wetteifern deswegen, weil sie nach klarem Entweder-oder-Schema vermeintlich nicht unter einen Hut zu bringen sind. Dabei lassen große Fragen gerade in der Biologie häufig auch mehrere Antworten...
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