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LEXIKON

Erzämter

Reichs- u.und Hofämter (Titularämter) im Hl. Römischen Reich, die seit dem 10. Jh. Jahrhundert von den vornehmen Reichsfürsten ausgeübt wurden u.und im 14. Jh. Jahrhundert an die vier weltl.weltlichen Kurfürsten übergingen, die sie symbolisch bei den Krönungsfeierlichkeiten versahen (Erztruchsess: Pfalzgraf bei Rhein; Erzmundschenk: König von Böhmen; Erzmarschall: Herzog von Sachsen; Erzkämmerer: Markgraf von Brandenburg). Die drei geistl.geistlichen Kurfürsten waren Erzkanzler. - Den Erzämtern entsprachen die seit dem 12./13. Jh. Jahrhundert im erblichen Besitz bestimmter Geschlechter befindl.befindlichen Erbämter (Reichs-Erbtruchsess: Waldburg; Reichs-Erbschenk: Limpurg; Reichs-Erbmarschall: Pappenheim; Reichs-Erbkämmerer: Bolanden-Falkenstein).
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