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Erziehungsgeld

Sozialleistung für Familien, die 1986 durch das Bundeserziehungsgeldgesetz als direkte finanzielle Unterstützung berufstätiger Väter und Mütter in den ersten Jahren nach Geburt des Kindes eingeführt worden ist. Für Geburten ab dem 1. 1. 2007 ist das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes getreten. Eltern, deren Kinder vor diesem Termin geboren wurden, erhalten Erziehungsgeld, wenn von dem Elternteil, der das Kind vorwiegend erzieht, keine volle Erwerbstätigkeit (unter 30 Stunden/Woche) ausgeübt wird. Erziehungsgeld wird vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats gewährt. Es beträgt monatlich 300 Euro bzw. 450 Euro bei einer verkürzten Bezugsdauer von 12 Monaten und wird einkommensabhängig gezahlt. Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes verschärfen sich die Einkommensgrenzen. In den meisten Bundesländern sind die Versorgungsämter für die Auszahlung des Erziehungsgeldes zuständig. Einige Bundesländer gewähren für die Erziehung von Kindern, die vor dem 1. 1. 2007 geboren sind, darüber hinaus ab dem dritten Lebensjahr des Kindes Landeserziehungsgeld.
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