Europạ̈ische Wirtschafts- und Währungsunion
Abk.Abkürzung EWWU, Kurzform WWU; Prozess der stufenweisen wirtschaftl.wirtschaftlichen Vereinigung der Mitgliedstaaten in der Europäischen Union; 1. Stufe die Wirtschaftsunion zwischen 1994 u.und 1998: Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes, einer gemeinsamen Regional- u.und Strukturpolitik, Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken sowie Angleichung der national differierenden Steuersysteme; 2. Stufe der Prozess der Währungsunion: Festschreibung der Wechselkurse, Gründung der Europäischen Zentralbank, Einführung der gemeinsamen Währung Euro; 3. Stufe: Die Teilnehmer der Währungsunion müssen so genannte Konvergenzkriterien erfüllen z. B. Obergrenzen für Inflationsrate, Nominalzins, Haushaltsdefizite u.und öffentl.öffentliche Verschuldung. Seit 1999 ist der Euro verbindl.verbindliches Zahlungmittel im bargeldlosen Zahlungsverkehr, 2002 löste er die nationalen Währungen als Bargeld ab.







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