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LEXIKON

Evanglische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich

Zusammenschluss der luth.lutherischen u.und der reform.reformierten Kirche durch eine presbyterial-synodale Verfassung (1949) mit gemeinsamer Verwaltung; das Bekenntnis beider Kirchen bleibt gewahrt. Oberste Vertretung: die Generalsynode; Leitung: Evangelischer Oberkirchenrat Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses. Sitz der Kirchenleitung ist Wien.
Geduldet wurden die Evangelischen in Österreich durch das Toleranzedikt Kaiser Josephs II. 1781. Bekenntnisfreiheit erhielten sie im Zuge der Revolution 1848 u.und Gleichberechtigung mit den Katholiken durch das Protestantenpatent Kaiser Franz Josephs I. 1861. Von 1961 stammt das Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche in Österreich.
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