Lexikon
Falschaussage
mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende Aussage. Zeugen oder Sachverständige, die vor Gericht falsch aussagen, machen sich strafbar nach § 153 StGB. – In Österreich strafbar nach §§ 288, 289 StGB, in der Schweiz nach Art. 306 Abs. 1 (Parteien eines Zivilprozesses) und Art. 307 Abs. 1 (Zeugen, Sachverständige und Übersetzer vor Gericht) StGB.
Wissenschaft
DNA statt DVD
Die DNA, der Träger der Erbinformation, lässt sich als Speichermedium nutzen. Inzwischen ist es Forschern gelungen, mit der Technik Texte, Bilder, Filme und Tondokumente zu archivieren. von Michael Vogel Filme, Musik, medizinische Aufnahmen oder Dokumente und Ergebnisse wissenschaftlicher Experimente: Überall fallen riesige...
Wissenschaft
In Pilz gepackt
Aus Pilzgeflecht und Pflanzenresten haben Materialforscher einen neuen nachhaltigen Werkstoff entwickelt. Er kann so manches herkömmliche Material ersetzen. von RAINER KURLEMANN Es ist ein Traum für Verfahrensingenieure: Man stelle eine Schale bei warmen Sommertemperaturen in einen dunklen Raum – und fünf bis sechs Tage später...
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