Fegefeuer
nach kath.katholischer Lehre der reinigende Prozess der Vollendung jener Verstorbenen, die vor Erlangung der Anschauung Gottes noch für lässl.lässliche Sündenstrafen genugtun müssen; in der kath.katholischen Kirche Dogma seit 1439 (Konzil von Florenz). Die Reformatoren lehnten die Vorstellung vom F.Fegefeuer als unbiblisch ab.









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