Lexikon

Fhde

[
mittelhochdeutsch vede, „Feindschaft“
]
in germanischer Zeit und im Mittelalter anerkannte Selbsthilfemaßnahme eines in seinen Rechten Verletzten gegen den Rechtsbrecher; von Einzelnen, Sippen oder anderen Gruppen gegeneinander geführt, wobei bestimmte vom Fehderecht verlangte Formen (Ansage durch Fehdebrief, Werfen des Fehdehandschuhs u. Ä.) gewahrt werden mussten. Der Rechtscharakter der Fehde geriet besonders im Spätmittelalter in Verruf, als Adlige unter dem Deckmantel der Fehde vielfach Gewalttaten und Unrecht begingen (z. B. Raubritter gegen Kaufleute und Städte). Die Fehde wurde im Ewigen Landfrieden von 1495 im Hl. Römischen Reich verboten.
Erz, Meer, Meeresgrund
Wissenschaft

Erzrausch am Meeresgrund

Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...

sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Sternzeichen Rindsroulade

Angenommen, Ihr spirituell veranlagter Cousin würde Ihnen auf der Familienfeier ein Horoskop schenken: Würden Sie es dankend ablehnen oder lächelnd annehmen, um es später unbemerkt wegzuwerfen? Natürlich ist Astrologie nicht schon deshalb irgendwie sinnvoll, weil viele daran glauben. Davon summen Millionen Fliegen, die angeblich...

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon