Finạnzkontrolle
die Prüfung u.und Überwachung des Finanzgebarens der öffentl.öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Haushaltsplan u.und die formale Richtigkeit. Rechnungskontrolle: die Aufsichtsbehörden prüfen Bücher u.und Kassen der ihnen unterstellten Behörden; Verwaltungskontrolle: der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterl.richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Finanzgebarung auf ihre Planmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit u.und Wirtschaftlichkeit; Verfassungs- oder politische Kontrolle: der Volksvertretung ist das Haushaltsbewilligungsrecht (Budgetrecht) gegeben, wodurch die Finanzverwaltung an den Haushaltsplan gebunden wird; nach Beendigung der Finanzperiode prüft die Volksvertretung die Übereinstimmung des Haushaltsplans mit der Haushaltsrechnung, wonach die Entlastung erteilt wird.









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