Lexikon
Flaggenverordnung
eine auf Veranlassung des Reichskanzlers H. Luther erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 5. 5. 1926, die bestimmte, dass die dt. diplomat. u. konsular. Auslandsvertretungen neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge (mit schwarz-rot-goldener Gösch) führen sollten. Die Auseinandersetzungen um die F., die Wünschen rechter Parteien u. Gruppen entsprach, führten zum Rücktritt des Kabinetts Luther. Die F. trat trotzdem in Kraft.
Wissenschaft
Einstieg in den Kunststoff-Kreislauf
Forscher entwickeln neue Konzepte und Technologien, um Plastikabfälle als Rohstoff-Quelle zu erschließen.
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Wissenschaft
Ein See im Stresstest
Früher war es der massive Zuwachs von Algen, heute ist es die starke Verbreitung des Stichlings und die Invasion der Quagga-Muschel: Der Bodensee hat immer neue Herausforderungen zu meistern. Limnologen untersuchen im Projekt Seewandel, ob und wie er mit den veränderten Umweltbedingungen fertig wird. von KLAUS ZINTZ Nur kurze...