Lexikon

Forstpolitik

alle staatlichen Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung des Waldes, Förderung der Forstwirtschaft. In Deutschland bundeseinheitlich im Bundeswaldgesetz vom 2. 5. 1975 geregelt, das zur Sicherung der aufeinander abzustimmenden Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes Rahmenvorschriften formuliert, denen sich die landesrechtliche Waldgesetzgebung anzupassen hat. Die Waldgesetzgebung sieht u. a. vor: zur Erhaltung des Waldes ein Rodungsverbot, ein Gebot der Wiederaufforstung, die Bewirtschaftungsverpflichtung durch den Eigentümer, die Verpflichtung zur Aufstellung forstwirtschaftlicher Pläne sowie die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. In
Österreich
ist das Forstgesetz von 1975 maßgebend, in der
Schweiz
das Bundesforstgesetz von 1902.
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