Lexikon
Fragerecht
im deutschen Zivilprozessrecht das Recht (und die Pflicht) des Gerichts, an die Parteien zur Klärung des Sachverhalts Fragen zu richten (§139 ZPO). – Ähnliche Regelung in den Zivilprozessordnungen der meisten schweizerischen Kantone. – Im österreichischen Prozessrecht gibt es auch ein Fragerecht der Parteien bzw. des Angeklagten.
Wissenschaft
Drohnen für Profis
Bislang galten kleine Flugobjekte vor allem als Spielerei. Doch bessere Technik und zweckmäßige Vorschriften schaffen die Grundlage für immer mehr nützliche Anwendungen. von Tim Schröder Für eingefleischte Angler, die an einem See geduldig darauf warten, dass ein Fisch anbeißt, ist die Aguadrone sicher nichts. Doch wer vor der...
Wissenschaft
Die Suche nach dem Unmöglichen
Verschwundene Galaxien, plötzlich auftauchende Sterne oder fremde Sonden im Erdorbit: Eine Großfahndung nach exotischen Himmelsphänomenen hat begonnen – und bereits zu seltsamen Entdeckungen geführt. von RÜDIGER VAAS Signale mit elektromagnetischen Strahlen und vielleicht mit Neutrinos oder Gravitationswellen sowie indirekte...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Attacke im All
Besuch aus dem All
Verhängnisvolle Verspätung
Klimaneutral mit Zecken
Brennstoffzelle oder Batterie?
Ausweg aus der Antibiotika-Krise