Lexikon

Frauenstimmrecht

das aktive und passive Wahlrecht der Frauen; zunächst in einigen Gemeindeverfassungen fremder Länder eingeführt, in denen allein stehenden Frauen unter gleichen Bedingungen wie den Männern (als Grundbesitzer) Stimmrecht erteilt wurde. Mit der Gewährung des Frauenstimmrechts für die allgemeine Volksvertretung sind der Australische Bund (1861), Neuseeland (1862) und etwa zur gleichen Zeit einige Staaten der USA sowie (mit gewissen Einschränkungen) Schweden (1862) und Finnland (1863) vorangegangen; inzwischen in allen demokratischen europäischen Staaten eingeführt, in Deutschland 1919.
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