Lexikon
Freiheitsstrafe
Entziehung der persönlichen Freiheit zu Strafzwecken, in Deutschland nach Beseitigung von Zuchthaus, Gefängnis und Haft die einzige Strafe an der Freiheit; ebenso in Österreich und seit 2007 in der Schweiz. – Die Freiheitsstrafe ist lebenslang (bei Mord) oder zeitig; ihr Höchstmaß ist dann 15 Jahre (Österreich, Schweiz: 20 Jahre), ihr Mindestmaß 1 Monat (Österreich: 1 Tag, Schweiz: 6 Monate).
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