Lexikon
Freizügigkeit
allgemein das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsorts; früher vor allem der unfreien und minderfreien bäuerlichen Bevölkerung vorenthalten; in Deutschland als Freiheitsrecht auf Wahl und Wechsel des Aufenthalts- und Betätigungsorts innerhalb des Staatsgebiets in Art. 11 Abs. 1 GG allen Deutschen gewährt. Besondere Regelungen gelten für Arbeitnehmer der EU-Mitgliedstaaten. Ihnen steht Freizügigkeit und das Recht zu, in jedem anderen Mitgliedstaat ohne jede Beschränkung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitnehmer tätig zu sein. Die Ausübung selbständiger Tätigkeiten fällt unter das Niederlassungsrecht. Näheres regelt als Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes das Freizügigkeitsgesetz/EU vom 20. 6. 2002. In
Österreich
und in der Schweiz
ist die Freizügigkeit ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet.Wissenschaft
Die Sternenstaub-Fabrik
Ein todgeweihter Riesenstern trumpft in seiner letzten Lebensphase noch einmal auf: Zusammen mit seinem Partner speit er enorme Staubmengen ins All.
Der Beitrag Die Sternenstaub-Fabrik erschien zuerst auf ...
Wissenschaft
Autos im Kreislauf
Um Elektrofahrzeuge fit für die Stoffkreislaufwirtschaft zu machen, müssen Ingenieure umdenken. Es gilt, wenige und recycelte Materialien einzusetzen.
Der Beitrag Autos im Kreislauf erschien zuerst auf wissenschaft....
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wie aus Gebrabbel Sprache wird
Am Rand der Raumzeit
Auf Beutezug im hohen Norden
Flucht ins Kühle
Apollo-Projekt zum Mars
Die Sternenstaub-Fabrik